In Kürze die drei wichtigsten Unterschiede zwischen öffentlicher und privater Spitex:
Öffentliche wie auch private Spitex-Organisationen müssen eine kantonale Betriebsbewilligung und eine ZSR-Nummer für die Abrechnung mit den Krankenkassen haben. In der Regel verfügen die öffentlichen Spitex-Organisationen zusätzlich über einen Leistungauftrag mit dem Kanton oder einer Gemeinde. Dieser beinhaltet die Versorgungspflicht, welche durch die öffentliche Hand zusätzlich finanziell abgegolten wird. Damit verbunden ist die Verpflichtung jeden Auftrag anzunehmen.
Bezüglich Qualifikation des Personals müssen öffentliche wie auch private Spitex-Organisationen die gleichen Standards erfüllen. Bei den Arbeitsbedingungen und den Löhnen orientieren sich öffentliche Spitex- Organisationen am Personalrecht der öffentlichen Hand. Die Ausbildungsverpflichtung ist kantonal unterschiedlich und besteht sowohl bei den öffentlichen wie auch bei privaten Organisationen.
Die Preise für die Pflege-Dienstleistungen sind schweizweit gleich. Bei der Hauswirtschaft und bei den Sozial-Betreuungsleistungen gibt es sowohl bei der öffentlichen wie auch bei den privaten Spitex-Organisationen Unterschiede. Zum Teil werden diese von der öffentlichen Hand subventioniert.