Haushaltshilfe Spitex: Mit diesen Schritten bekommen Sie Hilfe bei Ihrer täglichen Arbeit

Das Leben verläuft nicht immer nach Plan. In solchen Situationen, wenn sie am meisten benötigt wird, springt die Haushaltshilfe Spitex zur Unterstützung ein. Ein Unfall ereignet sich, und für sich selbst und die Familie zu sorgen, wird plötzlich zu einer Herausforderung. Auch eine Krankheit kann den Alltag schnell mal auf den Kopf stellen. Manchmal ist es altershalber nicht mehr möglich, alle Aufgaben selbstständig zu erledigen.

haushaltshilfe-spitex-mit-diesen-schritten bekommen-sie-hilfe-bei-ihrer-aeglichen-arbeit.jpg

Was genau diese Einschränkung für das weitere Leben bedeutet, zeigt sich erst nach und nach. Wäsche und Geschirr türmen sich, und der Müll wird nur noch gelegentlich nach draussen gebracht. Die einst penibel aufgeräumte Wohnung wird allmählich unordentlicher.  

Familie und Freunde helfen mit etwas Glück aus und greifen unter die Arme. Doch gerade bei langfristigen Ausfällen sind auch ihre Kapazitäten eines Tages aufgebraucht. Es ist also Zeit, sich anderweitig nach Hilfe umzusehen. Eine Möglichkeit ist das Beauftragen der Haushaltshilfe Spitex.  

Haushaltshilfe Spitex: Diese Aufgaben des Alltags erledigt sie

haushaltshilfe-spitex-diese-aufgaben-des-alltags-erledigt-sie.jpg

Die Haushaltshilfe übernimmt Aufgaben, die regelmässig im Haushalt anfallen. Dazu gehört unter anderem:

  • Staubsaugen und Wischen der Böden
  • Staubwischen
  • Wäsche waschen
  • Geschirr spülen
  • Bad und Küche putzen

Der Tätigkeitsbereich der Haushaltshilfe konzentriert sich vor allem auf die Reinigung (ähnlich zu einer Reinigungsfirma) des Wohnraums und der Gegenstände des täglichen Gebrauchs. So wäscht sie beispielsweise die Kleidung, hängt sie zum Trocknen auf, bügelt, faltet und verräumt sie. Ist ein Aussenbereich wie ein Garten oder eine Terrasse vorhanden, kümmert sich die Haushaltshilfe in gewissem Mass auch darum. Sie hält den Bereich nicht nur sauber, sondern versorgt zudem die Pflanzen. 

Gärtnerarbeiten jenseits der alltäglichen Pflanzenpflege, wie etwa das Rasenmähen oder das Umtopfen von Pflanzen, übernimmt sie hingegen nicht.  Was ausserdem nicht in ihren Tätigkeitsbereich fällt, ist die Betreuung von Kindern, das Abholen aus dem Kindergarten oder der Schule. Wege, die die Haushaltskraft erledigt, dienen lediglich der Versorgung. Dazu gehört beispielsweise der Lebensmitteleinkauf. Das Vor- und Zubereiten von Mahlzeiten ist nicht ihre Aufgabe. Doch nach Absprache kümmert sie sich auch darum.  

Die Haushaltshilfe in Abgrenzung zur Pflegekraft

die-haushaltshilfe-in-abgrenzung-zur-pflegekraft.jpg

Wichtig zu wissen ist: Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegekraft. Sie übernimmt also nur bedingt entsprechende Tätigkeiten. Sie hilft ihrem Klienten beim Aufstehen, führt ihn in das Badezimmer oder reicht ihm ein Glas Wasser. Doch die medizinische Versorgung ist nicht ihre Aufgabe.  

Für das Verabreichen von Medikamenten, Messen des Blutdrucks oder Blutabnahmen ist Pflegepersonal nötig, das über entsprechendes Fachwissen verfügt. Die Pfleger bieten unter anderem auch bei der Körperpflege Hilfe, was von einer Haushaltshilfe nicht zu fordern ist.

Sowohl die Haushaltshilfe als auch die Pflegekraft sind zur Diskretion verpflichtet. Sie erhalten einen intimen Einblick in das private Leben des Klienten, weshalb Vertrauen von grosser Bedeutung ist. Das Personal spricht mit Dritten weder über die Wohnverhältnisse noch über den Gesundheitszustand und andere private, vertraulich geäusserte Dinge. Generell gilt es, im Vorfeld genau zu besprechen, welche Dinge erledigt werden sollen.

Die Haushaltshilfe erklärt dem Klienten genau, welche Arbeiten in ihren Aufgabenbereich fallen. Zudem besprechen beide, welche zusätzlichen Leistungen unter Umständen erbracht werden können. Schliesslich ist noch zu klären, wie oft die abgesprochenen Aufgaben zu erledigen sind. Vom Umfang der Leistung und der Häufigkeit ihrer Erledigung hängt ab, wie viel die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe letztendlich kostet.

Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung

moeglichkeiten-zur-finanziellen-unterstuetzung.jpg

Das Krankenversicherungsgesetz definiert, welche Pflege- und Betreuungsmassnahmen die Krankenkassen vollständig oder teilweise übernehmen. Voraussetzung dafür ist die Abgabe einer Bedarfsabklärung, die genau aufzeigt, welche Leistungen unabdingbar für die Gesundheit des Klienten sind. Diese deckt die Grundversicherung der Krankenkassen, und der Klient erhält eine Rückvergütung abzüglich der Franchise und des Selbstbehalts. Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem:

  • Beratung und Hilfe bei der Medikation und der Anwendung medizinischer Geräte
  • Wundversorgung
  • Messen des Blutdrucks
  • Körperpflege
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Mobilisierungsübungen

Die entsprechenden Kosten übernimmt die Krankenkasse allerdings nur, wenn eine Spitex-Verordnung vorliegt. Dabei ist es egal, ob sich der Klient für eine staatliche oder private Organisation entscheidet. Die Tarife können allerdings je nach Kanton abweichen. 

So beträgt die Patientenbeteiligung in Bern beispielsweise knapp 16 CHF pro Tag, während in Basel nur 8 CHF fällig sind. Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört allerdings nicht zu den kassenpflichtigen Leistungen. Der Klient zahlt also selbst. Hat er eine Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese einen Teil der Kosten. 

Doch das ist nur der Fall, wenn die Haushaltshilfe Spitex ärztlich verordnet und als gesundheitlich notwendig eingestuft wurde. In welchem Umfang Rückzahlungen stattfinden, hängt von der gewählten Spitex-Zusatzversicherung ab. Während sich einige Versicherer beispielsweise mit 30 CHF pro Tag beteiligen, erstatten andere 200 CHF und mehr zurück. Das gilt für eine vorher festgelegte Zahl an Tagen. 

Je höher die potentielle Gesamtrückerstattung ist, desto mehr zahlt der Klient in der Regel auch in die Spitex-Zusatzversicherung ein. Das Vergleichen mehrerer Angebote ist daher ratsam, bevor es zu einem Abschluss kommt. Ist die Zusatzversicherung abgeschlossen, und der Klient möchte eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, ist das Einholen einer Kostengutsprache zu empfehlen. In dessen Rahmen sichert der Versicherer die anteilige Kostenübernahme zu.

Die Gesundheitsdeklaration als Voraussetzung für die teilweise Rückerstattung der Kosten

In der Regel ist bei Produkten einer Zusatzversicherung eine Gesundheitsdeklaration erforderlich. Das gilt auch für die finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Darin macht der Klient unter anderem genaue Angaben zu seinem gesundheitlichen Zustand. 

Anhand dessen macht sich die Versicherung ein umfassendes Bild von der aktuellen Situation und schätzt das Versicherungsrisiko ein. Sie prüft, ob die Versicherungsdeckung den Fall tatsächlich einschliesst und auch, ob eventuell bereits andere Versicherungen greifen. Schliesslich nimmt sie den Antrag entsprechend an oder lehnt ihn ab.

 Die Gesundheitsdeklaration ist stets wahrheitsgemäss auszufüllen. Andernfalls hat der Versicherer das Recht, den Klienten auszuschliessen. Es ist ausserdem möglich, dass die Zusatzversicherung lediglich eine Versicherungsdeckung mit Vorbehalt anbietet. Das bedeutet, dass Leistungen ausgeschlossen werden, die aufgrund von bereits vorhandenen Erkrankungen oder Einschränkungen notwendig sind. Es gilt also, wenn gewünscht eine entsprechende Spitex-Zusatzversicherung bereits im Vorfeld abzuschliessen, um stets auf der sicheren Seite zu sein.  

Ergänzungsleistungen im Fall finanzieller Notlagen

Die Zusatzversicherungen können Zahlungen auf Grundlage der Gesundheitsdeklaration ablehnen. Doch in der Schweiz ist eine Grundversicherung für jeden Bürger obligatorisch. Deshalb besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, die ungedeckten Kosten als krankheits- und behinderungsbedingte Mehrkosten geltend zu machen. 

Diese können unter Umständen im Rahmen der Ergänzungsleistungen erstattet werden. Ergänzungsleistungen gehen über den Versicherungsumfang der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung hinaus. Sie sind Teil des sozialen Fundaments der Schweiz

Diese Leistungen kommen zum Tragen, wenn das eigene Einkommen bzw. die Rente nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Jeder, der sich nachweislich in einer solchen Situation befindet, hat rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sind die Einnahmen geringer als die lebensnotwendigen Ausgaben oder decken diese nur ganz knapp, kann der Fall entsprechend geprüft werden. 

Der Anspruch entsteht allerdings erst, wenn der Klient ein offizielles Anmeldeformular wahrheitsgemäss ausgefüllt und eingereicht hat. Das ist sowohl online als auch bei der verantwortlichen Gemeindezweigstelle möglich. Die Ergänzungsleistungen werden in zwei Kategorien eingeteilt: die jährlichen Leistungen, die monatlich vergütet werden, und die Krankheits- und Behinderungskosten.

Letztere schliessen die Inanspruchnahme von Hilfe zu Hause ein, also auch eine Haushaltshilfe. Diese wird allerdings nur finanziell getragen, wenn sie ärztlich verordnet wurde. Die Höhe der Vergütung ist vom Kanton abhängig, in dem der Klient wohnt. Damit die Rückvergütung stattfinden kann, muss diese innerhalb von 15 Monaten nach Ausstellung der Rechnung bei der EL-Stelle beantragt werden. Die Kosten können nur für das Jahr zurückerstattet werden, in dem die Inanspruchnahme der Leistungen tatsächlich stattfand.  

Ohne Umwege zur optimalen Haushaltshilfe: Die wichtigsten Schritte zusammengefasst

ohne-umwege-zur-optimalen-haushaltshilfe-die-wichtigsten-schritte-zusammengefasst .jpg

Sie schaffen es aufgrund von Krankheit, einer Verletzung oder wegen steigenden Alters nicht mehr, den Haushalt allein zu bewältigen? Dann können Sie die Haushaltshilfe Spitex in Anspruch nehmen. Sprechen Sie dafür zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt. Ist dieser der gleichen Meinung, stellt er Ihnen eine entsprechende Verordnung aus. Diese ist notwendig, um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.  

Haben Sie eine entsprechende Spitex-Zusatzversicherung abgeschlossen, füllen Sie eine Gesundheitsdeklaration aus. Auf deren Basis schätzt der Versicherungsgeber ein, ob die Leistung aus medizinischer Sicht tatsächlich notwendig ist. Ausserdem schliesst er aus, dass eine andere Versicherung bereits greift. Ihre Zusatzversicherung nimmt Ihren Antrag also entweder an oder lehnt ihn ab.  

Kommt es zu einer Ablehnung, haben Sie die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist allerdings nur der Fall, wenn Ihr Einkommen nicht ausreichend ist, um alle lebensnotwendigen Kosten zu decken. Sie füllen dann online oder bei Ihrer zuständigen Gemeindezweigstelle einen entsprechenden EL-Antrag aus. Diesen reichen Sie innerhalb von 15 Monaten nach Rechnungsstellung ein.  

Der erste Kontakt mit der neuen Haushaltshilfe

Doch bevor es daran geht, Zahlungen zurückerstattet zu bekommen, gilt es erst einmal, die optimale Haushaltshilfe Spitex zu finden. Dabei greifen wir von OPAN® Ihnen unter die Arme. Nonprofit- und private Organisationen finden Sie auf unserer Plattform. Nachdem Sie Ihre Postleitzahl bzw. die des zukünftigen Klienten eingegeben haben, erscheinen die Spitex-Organisationen in der Umgebung.  

Haben Sie Ihre Wahl getroffen, geben Sie die Personalien und den Namen des zuständigen Arztes an. Wir übermitteln die Daten schnell, korrekt und sicher, und das auch ausserhalb der Öffnungszeiten der gewählten Spitex. So ermöglichen wir eine besonders schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ist die optimale Haushaltshilfe gefunden, besprechen Sie gemeinsam mit ihr, welche Leistungen Sie sich wünschen. Diese gleicht die Fachkraft dann mit ihrem Zuständigkeitsbereich ab.

Halten Sie sich dabei vor Augen, dass eine Haushaltshilfe keine medizinischen Aufgaben wie Wundpflege oder das Verabreichen von Medikamenten übernimmt. Ist dabei Hilfe vonnöten, muss eine ausgebildete Pflegekraft herangezogen werden. Haben Sie festgelegt, welche Leistungen zukünftig in welchem Umfang erbracht werden? Dann erhalten Sie eine Auflistung der entsprechenden Kosten, und die Haushaltshilfe bietet fortan Unterstützung. Sie benötigen Hilfe dabei, eine passende Fachkraft zu finden, oder möchten sich im Vorfeld beraten lassen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

by Karin Zehnder Veröffentlicht: Aktualisiert: Mittwoch, 20. März 2024

cloudtec AG
Sandrainstrasse 17 3007 Bern Switzerland