Abgrenzung der Spitex von betreutem Wohnen und Pflegeheim. Wann sollte man wohin?

Je älter ein Mensch wird, desto stärker verändern sich auch seine Bedürfnisse. Möglicherweise kommt einmal der Moment, an dem er seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Dann ist Hilfe aus der Familie Gold wert. Aber ab einem gewissen Punkt reicht das nicht mehr aus. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen in Abgrenzung zur Spitex vorstellen.

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Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Form der Unterstützung ist aktuell die richtige für Ihren Verwandten? Die erste Frage, die sich dabei stellt, ist, ob er noch allein in seinen vertrauten vier Wänden wohnen kann. Lautet die Antwort ja, dann kommt die Betreuung durch eine Spitex infrage. 

Wie ist eine Abgrenzung der Spitex zu anderen Formen der Unterstützung im Alter möglich?

Dank der immer weiter voranschreitenden medizinischen Kenntnisse werden die Menschen immer älter und bleiben auch immer länger mobil. Deshalb ist es oftmals nicht notwendig, den Umzug in eine stationäre Einrichtung zu veranlassen. Genau hier ist der wohl grösste Unterschied festzumachen. Lediglich die Betreuung durch die Spitex ermöglicht es Ihrem Verwandten, trotz professioneller Pflege in seinem gewohnten Zuhause zu bleiben.

Das erleichtert ihm die Situation sehr. Ihr Verwandter kann seine eingespielten Routinen weitestgehend beibehalten und muss seine Räumlichkeiten, die voller Erinnerungen und Emotionen stecken, nicht aufgeben. Unterstützung erhält er lediglich dann, wenn er sie wirklich braucht. Ansonsten bleibt er weitestgehend selbstständig.  

Die Fachkräfte einer Spitex greifen ihm beispielsweise bei der Medikamenteneinnahme, der Wundversorgung oder dem Messen des Blutdrucks unter die Arme. Weitere Hilfestellungen können unter anderem die folgenden Bereichen betreffen:

  • Körperpflege
  • Messen des Blutzuckerspiegels
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Ordnung halten in der Wohnung

Die Betreuung im Pflegeheim

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Bei Pflegeheimen handelt es sich um stationäre Einrichtungen. Ist Ihr Verwandter nicht mehr in der Lage, seinen Alltag weitestgehend allein zu bewältigen? Benötigt er nahezu rund um die Uhr Unterstützung? Dann bietet ein Pflegeheim helfende Hände. Hier werden Ihrem Verwandten eine 24-stündige ärztliche Überwachung und eine umfassende medizinische Versorgung zuteil.

Je nach Einrichtung werden Einzelzimmer, aber auch Betten in Gemeinschaftszimmern vermietet. Die Mitnahme eigener Möbel ist nur beschränkt, teilweise auch gar nicht möglich. Ein paar persönliche Gegenstände hingegen finden auf Wunsch im Zimmer Platz. 

Ihr Verwandter folgt im Pflegeheim einem fest vorgegebenen Tagesablauf. Das erleichtert es ihm, sich in die neue Routine hineinzufinden. Ausserdem gibt es keine eigene Küche in den Zimmern, denn eine Selbstversorgung ist nicht vorgesehen.

Der Verbleib in der eigenen Wohnung mit Unterstützung durch die Spitex führt in einigen Fällen zur Isolierung und Vereinsamung. In einem Pflegeheim passiert das nicht, sofern Ihr Verwandter gewillt und fähig ist, Kontakte zu knüpfen. Dank gemeinsamer Freizeitaktivitäten in der stationären Einrichtung kommen die Bewohner schnell miteinander ins Gespräch.  

Wie wichtig dieses Beisammensein auch im hohen Alter ist, zeigen zahlreiche Studien. Knapp jeder dritte Senior in der Schweiz fühlt sich manchmal oder sogar oft einsam. Das hat Auswirkungen auf die Psyche und kann mitunter zu Depressionen führen. Bekanntermassen können sich seelische Leiden auch auf das körperliche Wohlergehen übertragen, und psychosomatische Beschwerden treten auf.

Was macht das betreute Wohnen in Abgrenzung zu Spitex und Pflegeheim aus?

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Das betreute Wohnen stellt einen Mittelweg zwischen der Versorgung durch die Spitex und der Unterbringung im Pflegeheim dar. Wer ein selbstbestimmtes Leben gewohnt ist, ist nicht immer bereit, es aufzugeben.

Allerdings geben Umfragen zufolge rund 40 Prozent der über 80-jährigen Schweizer an, dass sie genau das unter einer Bedingung täten. Es muss sich um einen Umzug in eine attraktivere Wohnmöglichkeit als die bisherige handeln. Das bedeutet eine Kombination aus eigenem Wohnraum – bestenfalls altersgerecht gebaut – und optimaler medizinischer Versorgung auf Abruf. Diese Voraussetzungen erfüllt das betreute Wohnen.

Ihr Verwandter zieht mit dem Wissen ein, dass er einen ganz persönlichen Rückzugsort nur für sich selbst hat. Das gibt ihm ein hohes Mass an Privatsphäre, die im Pflegeheim nicht in diesem Umfang gegeben ist. Gleichzeitig kann er sich jederzeit auf medizinische Hilfe verlassen, erhält aber keine 24-Stunden-Überwachung.  

Das erwartet Ihren Angehörigen beim betreuten Wohnen

Eine betreute Wohnung besteht aus einem oder mehreren Zimmern und ist in der Regel barrierefrei. Die gebotenen Dienstleistungen, die Ihr Verwandter regelmässig oder auf Abruf in Anspruch nimmt, bedienen nicht nur den medizinischen Bereich.  

Auch Entlastung bei der Bewältigung des Alltags wird ihm geboten. So erhält er Unterstützung beim Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen und mehr. Auch einen Mahlzeitendienst kann er beauftragen. Trotz des eigenen Wohnraums ist auch für ein soziales Miteinander gesorgt. Gemeinsame Ausflüge, Spieleabende und Ähnliches mit anderen Bewohnern helfen Ihrem Verwandten dabei, Kontakte zu knüpfen.

Der Umzug in ein Pflegeheim ruft nicht selten ein Gefühl der Bevormundung hervor. Das betreute Wohnen gibt Ihrem Verwandten die Möglichkeit, dank der barrierefreien Umgebung und Unterstützung auf Abruf weitestgehend unabhängig zu bleiben.  

Als Wohnform für Personen höheren Alters, die Unterstützung benötigen, gewinnt das betreute Wohnen immer mehr an Bedeutung. Es stellt eine wichtige Entlastung für die Pflegeheime dar. Hier kann jeder unterkommen, dem die Hilfe der Spitex nicht ausreicht, der aber nicht alle Leistungen eines Pflegeheims benötigt.  

Die Theorie klingt allerdings leichter, als es die Praxis tatsächlich ist. Ein entscheidender Faktor ist das Finanzielle, weshalb wir diesen Punkt im Folgenden näher beleuchten.  

Das Finanzierungsproblem beim betreuten Wohnen

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Der Begriff «Betreutes Wohnen» ist bisher noch nicht ausreichend definiert worden. Es fehlen gesetzliche Regelungen, und es gibt grosse regionale Unterschiede, was den Leistungsumfang betrifft. Das ist einer der Gründe, warum es in Sachen Finanzierung aktuell keine staatliche Unterstützung gibt. Wer in einer betreuten Wohnung lebt, zahlt entstehende Kosten aus eigener Tasche. 

Für Miete, medizinische, betreuerische und hauswirtschaftliche Leistungen durch Dritte sowie Unterstützung bei der Alltagsbewältigung kommt Ihr Verwandter selbst auf. Lediglich die Krankenkasse bietet unter Umständen Unterstützung, sofern Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, die vom Spitex-Personal erbracht werden.

Da das betreute Wohnen aber eine enorme Entlastung für die Pflegeheime darstellen kann, gibt es zahlreiche Bemühungen für weitere Hilfen. Schliesslich ist diese Entlastung nur gegeben, wenn sich mehr Schweizer das betreute Wohnen leisten können. So hat sich die Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» vorgenommen, eine Finanzierung über die Ergänzungsleistungen (EL) zu erwirken. 

Die EL kommen dann zum Einsatz, wenn die Rente und weitere Einkommen nicht zur Deckung der minimalen Lebenshaltungskosten genügen. Meist ist die Finanzierung in der aktuellen Gesetzgebung aber nicht ausreichend, um die Kosten des betreuten Wohnens zu decken. Deshalb entscheiden sich zahlreiche Senioren notgedrungen für ein Leben im Pflegeheim, auf dessen Finanzierung wir im Anschluss zu sprechen kommen. 

Rund jeder dritte Bewohner eines Pflegeheims benötigt gar keine 24-Stunden-Versorgung. Eine finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand für das betreute Wohnen könnte also zahlreiche Pflegeplätze sparen.

So ist es um die Kosten bei Unterbringung im Pflegeheim bestellt

Wir haben es bereits kurz angerissen: Das Leben im Pflegeheim ist in der Regel deutlich günstiger als das betreute Wohnen. Verschiedene Kostenträger übernehmen die Finanzierung der Pflegeleistungen. Die Gemeinde und die Krankenkasse arbeiten mit Ihrem Verwandten Hand in Hand, sollte die Wahl auf einen Pflegeplatz fallen.

Die öffentliche Hand und die Krankenkasse finanzieren die stationären Pflegeleistungen mit. In welchem Umfang das geschieht, hängt von der Pflegestufe bzw. dem Pflegebedarf ab. So entspricht Stufe 1 beispielsweise einem Bedarf von bis zu 20 Minuten pro Tag. An den entstehenden Kosten beteiligt sich die Krankenkasse mit 9.60 CHF. Für die weiteren Pflegestufen sieht die Finanzierung wie folgt aus:

  • Pflegestufe 2: 19.20 CHF
  • Pflegestufe 3: 28.80 CHF
  • Pflegestufe 4: 38.40 CHF
  • Pflegestufe 5: 48 CHF
  • Pflegestufe 6: 57.60 CHF
  • Pflegestufe 7: 67.20 CHF
  • Pflegestufe 8: 76.80 CHF
  • Pflegestufe 9: 86.40 CHF
  • Pflegestufe 10: 96 CHF
  • Pflegestufe 11: 105.60 CHF
  • Pflegestufe 12: 115.20 CHF

Ihr Verwandter beteiligt sich an den übrigen Kosten mit seiner jährlich anfallenden Franchise, dem Selbstbehalt und einer Patientenbeteiligung. Diese fällt kantonal unterschiedlich aus, beträgt aber maximal 21.60 CHF täglich. Den dann ggf. übrig bleibenden Betrag für die Pflegeleistungen übernimmt die öffentliche Hand.

Die Kosten für nicht-pflegerische Leistungen wie Verpflegung und Wäsche waschen übernimmt Ihr Verwandter in vollem Mass selbst. Sofern er eine Langzeitpflege-Zusatzversicherung abgeschlossen hat, erhält er von dieser Unterstützung.  

Eine Finanzhilfe seitens der öffentlichen Hand erhält Ihr Verwandter lediglich, wenn er seine minimalen Lebenshaltungskosten nicht selbst decken kann. Dann hat er auf  Ergänzungsleistungen Anspruch. Möglich ist auch eine Hilflosenentschädigung, wenn er bei Lebensverrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist.  

So deckt Ihr Verwandter die Kosten einer Spitex

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Benötigt Ihr Verwandter nur in gewissen Lebensbereichen Unterstützung und entscheidet sich für eine Spitex? Dann übernimmt er selbst gemeinsam mit der Krankenkasse die Kosten. Das KVG setzt dafür die Erstellung einer Bedarfsabklärung voraus. Dazu erfasst die Spitex-Fachkraft, welche Leistungen Ihr Verwandter dringend erhalten muss, damit sein körperliches und seelisches Wohl sichergestellt sind.

Im Anschluss wirft der Arzt einen prüfenden Blick darauf und lässt bei Bedarf Änderungen vornehmen. Ist die Bedarfsabklärung korrekt, leitet er das Dokument an die Krankenkasse weiter. Diese übernimmt dann in der Regel 90 Prozent der Kosten aller Leistungen, die im Schriftstück aufgeführt sind. 

Die restlichen zehn Prozent finanziert Ihr Verwandter bis zu einer Gesamtsumme von 700 CHF aus eigener Kraft. Möchte er weitere Leistungen in Anspruch nehmen, kommt er dafür vollständig selbst auf. Er zahlt ausserdem die bereits erwähnte jährliche Franchise und eine Selbstbeteiligung. 

Genauso wie bei Pflegeheimen ist die Selbstbeteiligung auch bei der Inanspruchnahme von Spitex-Leistungen Kanton abhängig. Der tägliche Maximalbetrag beläuft sich hierbei auf 15.95 CHF. Ist Ihr Verwandter nicht in der Lage, die Kosten zu decken, bekommt er gegebenenfalls Unterstützung von der Zusatz- oder Invalidenversicherung. Diese beteiligt sich beispielsweise an der Finanzierung von Hauswirtschaftsleistungen.  

Genau wie beim Pflegeheim kann Ihr Verwandter auch für Spitex-Leistungen Unterstützung durch die EL oder eine Hilflosenentschädigung erhalten. Das ist natürlich nur der Fall, wenn er die bereits genannten Voraussetzungen dafür erfüllt.

Mit wenigen Klicks zur passenden Spitex

Fiel die Wahl Ihres Verwandten auf eine Spitex oder ein Wohn- bzw. Pflegeheim? Dann greifen wir von OPAN® Ihnen bei der Suche nach einer passenden Organisation unter die Arme. Alles, was Sie dafür im ersten Schritt tun müssen, ist, die Postleitzahl Ihres Verwandten einzugeben und die Suche zu starten.  

Anschliessend erscheinen alle Organisationen in der Umgebung, und Sie wählen jene aus, die Ihnen am meisten zusagt. Die Anmeldung erfordert die Eingabe des Namens Ihres Verwandten, seiner Krankenkasse und des behandelnden Arztes.  

Wir von OPAN® übertragen Ihre Angaben sofort, auch wenn die Geschäftszeiten der gewählten Organisation bereits vorüber sind. So sorgen wir für eine möglichst schnelle Abwicklung Ihrer Anmeldung. Binnen weniger Tage meldet sich Ihr Ansprechpartner der Spitex oder es Wohn- bzw. Pflegeheims. Kontaktieren Sie uns gern, sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Anmeldung benötigen!

by Hansueli Kaufmann Veröffentlicht: Aktualisiert: Freitag, 13. Mai 2022

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