Die wichtigsten Unterschiede zwischen Spitex und Heimaufenthalt

Spitex und Heimaufenthalt unterscheiden sich vor allem im Wohnort, aber auch im Grad der Selbstständigkeit, der Klientinnen und Klienten verbleibt.

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Mehr als 440‘000 Schweizerinnen und Schweizer haben im Jahr 2021 die Dienste einer Spitex in Anspruch genommen. Demgegenüber standen etwa 153‘000 Personen, die in einem Schweizer Seniorenheim gelebt haben. Doch wie kommt diese grosse Differenz zustande? Worin genau bestehen die Unterschiede zwischen Spitex und Heimaufenthalt? 

Der Wohnort

Auf der Hand liegt das wohl schwerwiegendste Unterscheidungsmerkmal dieser beiden Punkte: der Wohnort. Wer sich für die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Spitex entscheidet, wohnt in den eigenen vier Wänden. Auf diese Weise behalten die Klientinnen und Klienten ihre Selbstständigkeit so lange und so weitgehend wie möglich bei. Sie bestimmen ihren Tagesablauf selbst und können an bewährten Routinen festhalten. 

Spitex-Fachkräfte besuchen ihre Klientinnen und Klienten in vorher vereinbarten regelmässigen Abständen zu Hause. Dort kümmern sie sich um verschiedenste Dinge, darunter: 

  • korrekte und pünktliche Einnahme von Medikamenten  
  • Wundversorgung  
  • Messen des Blutdrucks  
  • Blutabnahmen 

Welche Massnahmen genau getroffen werden, besprechen sie im Vorfeld gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten sowie den behandelnden Ärzten. Der so erarbeitete Versorgungsplan stellt sicher, dass der Verbleib im eigenen Zuhause sicher möglich ist, ohne dass gesundheitliche Risiken entstehen. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spitex fördern mit ihrem Handeln das Aufrechterhalten oder Verbessern der Fähigkeiten ihrer Klientinnen und Klienten. Es geht bei weitem nicht darum, diesen so viele Aufgaben wie möglich abzunehmen. Sie sind vielmehr als Unterstützer anzusehen, die, wenn möglich, Hilfe zur Selbsthilfe leisten. 

Der Umzug in ein Pflegeheim 

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Doch ab einem gewissen Punkt können Klientinnen und Klienten unter Umständen nicht mehr zu Hause wohnen bleiben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie rund um die Uhr betreut werden müssen. Ist eine 24-stündige medizinische Überwachung und Versorgung notwendig, dann kommen die Fachkräfte der Spitex an ihre Grenzen. Dann ist der Umzug in ein Pflegeheim die richtige Wahl.

Dort wird den Klientinnen und Klienten Tag und Nacht eine umfassende Versorgung zuteil. Im Gegenzug müssen sie sich allerdings von ihrem gewohnten Umfeld und all den Erinnerungen, die in ihrer Wohnung stecken, verabschieden.

Das fällt den Seniorinnen und Senioren oft nicht leicht. Deshalb möchten sie den Umzug in ein Pflegeheim häufig so lange wie möglich hinauszögern. Auch wenn Möbelstücke nicht oder nur beschränkt mitgenommen werden dürfen, ist für persönliche Gegenstände und Erinnerungsstücke allerdings immer Platz. 

Ein weiterer grosser Unterschied besteht in der Selbstversorgung. Die Zimmer in Pflegeheimen beherbergen keine Küchen, sondern maximal Kühlschränke. Das selbstständige Zubereiten von Mahlzeiten ist dort also nicht möglich. Gegessen wird gemeinsam mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu festen Zeiten. Pflegeheime etablieren Routinen, die den Klientinnen und Klienten Halt geben sollen. 

Gleiches gilt für das Zusammensein beim Essen und bei anderen Aktivitäten. Damit beugen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Isolation und Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner vor. Einsamkeit im Alter ist ein weit verbreitetes Problem – auch in der Schweiz. So fühlt sich jeder dritte Senior hierzulande häufig einsam.

Das kann sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken, die wiederum das körperliche Wohlergehen beeinträchtigen kann. Dank gemeinsamer Aktivitäten im Pflegeheim wirken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem entgegen. Findet allerdings lediglich eine Betreuung durch die Spitex statt, gibt es dieses geregelte Miteinander nicht. 

Wie wird der Pflegebedarf bei der Spitex und bei Heimaufenthalt ermittelt?

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Tauchen wir etwas tiefer in die Materie ein, dann stossen wir auf etwas verstecktere Unterschiede zwischen Spitex und Heimaufenthalt. Dazu gehört auch das Bestimmen des Pflegebedarfs.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen ziehen dazu gewisse Instrumente zur Ermittlung des Pflegebedarfs heran. Diese sehen eine Unterscheidung in zwölf Pflegestufen anhand des physischen und psychischen Gesundheitszustands vor. Klientinnen und Klienten in der Pflegestufe 1 haben Anspruch auf bis zu 20 Minuten Pflege- und Betreuungsaufwand pro Tag. Die Pflegestufe 12 geht ihrerseits mit mindestens 220 Minuten täglich einher.

Der Pflegebedarf wird zunächst zu Beginn des Aufenthalts und erneut nach sechs Monaten ermittelt. Weitere Prüfungen finden jährlich, auf ausdrücklichen Wunsch oder bei gravierenden Veränderungen des Zustands statt. 

In der Spitex läuft die Bedarfsbestimmung leistungs- und klientenorientierter ab. Hier stehen keine Pflegestufen, sondern vielmehr die Dienstleistungen selbst im Vordergrund. Das ermöglicht eine transparentere Leistungsabrechnung. 

Eine Pflegefachperson bestimmt den Bedarf gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten unter Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Zusammen legen sie fest, welche Leistungen in welchem Umfang erbracht werden sollen. Öffentliche und private Spitex-Organisationen gehen hier gleichermassen vor.

Welche Kosten sind in der Spitex und bei Heimaufenthalt zu erwarten?  

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Die Kosten eines Heimaufenthalts lassen sich in drei Bereiche aufteilen:

  1. Pensionskosten
  2. Betreuungskosten
  3. Pflegekosten

Für die ersten beiden Posten kommen die Klientinnen und Klienten selbst auf. Die Pflegekosten werden hingegen durch drei geteilt. Die obligatorische Krankenversicherung, die Gemeinde beziehungsweise der Kanton und die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner bezahlen jeweils einen Teil davon. Letztere zahlen allerdings maximal CHF 21.60 täglich. 

Wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, hängt von der Pflegestufe ab. Pro Stufe und Tag fallen in der Regel CHF 9 an. Für die Pflegestufe 12 ergibt sich daraus ein täglicher Maximalbetrag von CHF 108. Sollte er höher sein, dann kommt die öffentliche Hand dafür auf. 

Auch die Spitex teilt die anfallenden Kosten in drei Kategorien auf, allerdings andere: 

  1. Grundpflege  
  2. Behandlungspflege und Untersuchungen  
  3. Abklärung, Beratung und Koordination  

Gemäss Art. 7a KLV kommt die obligatorische Krankenversicherung folgendermassen dafür auf:

  • CHF 54.60 pro Tag für die Grundpflege  
  • CHF 65.40 pro Tag für Behandlungspflege und Untersuchungen  
  • CHF 79.80 pro Tag für Abklärung, Beratung und Koordination  

Die Klientinnen und Klienten selbst zahlen neben ihrer Franchise und dem Selbstbehalt eine Patientenbeteiligung. Die Höhe unterscheidet sich je nach Kanton, darf aber maximal CHF 15.95 täglich betragen. Für die weiteren Kosten kommt der Kanton beziehungsweise die Gemeinde auf. Leistungen, die nicht ärztlich verordnet wurden, zahlen die Klientinnen und Klienten vollständig selbst. 

Spitex oder Heimaufenthalt: Welche Variante ist wann die richtige Wahl?

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Eine Spitex ist immer dann die passende Wahl, wenn lediglich Unterstützung gefragt ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn gewisse Alltagsaufgaben nicht mehr selbst erledigt werden können. Auch wenn hin und wieder medizinische Unterstützung gefragt ist, ist die Spitex der richtige Ansprechpartner.

Ist hingegen eine umfassende Betreuung notwendig, die nahezu rund um die Uhr stattfinden muss? Dann sollte ein Umzug in ein Pflegeheim in Betracht gezogen werden.

So weit ist es noch nicht? Dann unterstützen wir von OPAN® Sie gern auf der Suche nach einer passenden Spitex-Organisation. Alles, was Sie dafür zunächst benötigen, ist Ihre Postleitzahl beziehungsweise die des Verwandten, für den Sie auf die Suche gehen. Schon erscheinen allfällige Spitex-Organisationen, die in Frage kommen, und Sie haben die Wahl. 

Gern erklären wir Ihnen ausführlich, wie unsere Plattform für die Online-Patientenanmeldung für Spitex-Dienstleistungen funktioniert. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf! 

by Karin Zehnder Veröffentlicht: Aktualisiert: Mittwoch, 14. Dezember 2022

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