Spitex und pflegende Angehörige: Ein Schritt in die Zukunft?

In der Spitex herrscht Personalmangel. Dieses Problem ist allgegenwärtig und nur schwer zu lösen. Zahlreiche Mitarbeiter scheiden aufgrund ihres Alters aus dem Beruf aus, doch Nachrücker fehlen. Auf weniger Personal verteilen sich allerdings immer mehr Personen, die der Pflege bedürfen. Pflegende Angehörige könnten dieses Problem lösen.

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Wie können pflegende Angehörige die Spitex unterstützen?

Die Schweizer Bevölkerung wird immer älter. Gründe dafür sind stetig besser werdende Lebensumstände, das Fernbleiben von Kriegen und eine sehr gute medizinische Versorgung. All das sind wertvolle Errungenschaften, die die Pflege allerdings vor eine grosse Herausforderung stellen. Ab einem gewissen Alter fallen einige Tätigkeiten immer schwerer. Das alleinige Leben in den eigenen vier Wänden ist dann oftmals nicht mehr möglich.

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An dieser Stelle werden die Mitarbeiter der Spitex aktiv. Doch ab einem gewissen Punkt sind auch ihre Kapazitäten ausgeschöpft. Damit dennoch alle Schweizer, die Unterstützung benötigen, versorgt sind, gewinnen pflegende Angehörige immer mehr an Bedeutung.

Die Pflege durch Familienmitglieder und andere nahe Angehörige bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Sie kennen die zu pflegende Person und ihre Bedürfnisse sehr gut.
  • Es besteht ein starkes Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien.
  • Oftmals wohnen die zu pflegende Person und die Angehörigen unter einem Dach.
  • Die zu pflegende Person fühlt sich in Gegenwart des Angehörigen wohl und sicher, sie scheut sich nicht, Wünsche und Bedürfnisse zu äussern.

Wie können pflegende Angehörige die nötigen Kenntnisse erlangen? 

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Der Arbeit der Mitarbeiter der Spitex gehen jahrelange Ausbildungen und Erfahrungen voraus. Angehörige, die fernab der Medizin- beziehungsweise Pflegebranche tätig sind, weisen all dies nicht auf. Wie also kann dennoch eine umfassende Versorgung gewährleistet werden?

Zu diesem Zweck stehen verschiedene Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Besuch eines Pflegehilfekurses ist notwendig, um den Qualifikationsanforderungen gerecht zu werden. Aktuell klären die Spitex- und Krankenversicherungsverbände, unter welchen Umständen pflegende Angehörige auch ohne derartige Qualifikationen angestellt werden können.

Laut eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 2019 sind keinerlei Ausbildungen zum Erbringen von Pflegegrundleistungen notwendig. Dennoch ist nicht abzustreiten, dass der Erwerb dieser Fähigkeiten durchaus empfehlenswert für das Wohl der zu pflegenden Person ist.

Im Anschluss an den Qualifikationserwerb können pflegende Angehörige Teil eines Erwerbsmodells werden. Sie erhalten dann einen Arbeitsvertrag von einer Spitex-Organisation. Demnach obliegen ihnen die gleichen Rechte und Pflichten wie regulären Spitex-Kräften.

In welchem Umfang sich die Anstellung bewegt, entscheidet die Spitex-Organisation. Gleiches gilt für die Lohnhöhe. Denn selbstverständlich werden pflegende Angehörige in einem derartigen Modell auch entlöhnt.

Bezüglich des zeitlichen Umfangs ist der individuelle Pflegebedarf der zu pflegenden Person ausschlaggebend. Um ihn zu definieren, führt eine Pflegefachperson eine professionelle Bedarfsermittlung durch. Sie erfolgt anhand der Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung. In den meisten Fällen resultiert aus der Bedarfsermittlung ein Teilzeitpensum für pflegende Angehörige.

Die Spitex-Organisation ist dafür verantwortlich, dass stets eine hohe Qualität der geleisteten Arbeit aufrechterhalten wird. Gleichzeitig liegen auch die Gesundheit und das Wohl der Angehörigen in ihrer Verantwortung. Während der Arbeitszeiten sind die pflegenden Angehörigen zudem über die Betriebshaftpflichtversicherung der Spitex abgesichert.

Ist die Anstellung grundsätzlich nur unter einem Administrativvertrag möglich?

Es gibt vereinzelte Spitex-Organisationen, die sich keinem Administrativvertrag angeschlossen haben. Dennoch haben sie sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert. Diese können also schon jetzt ohne den Besuch eines Pflegehilfekurses eine Grundpflege erbringen.

In diesem Modell ist die Spitex-Organisation ebenfalls für die Sicherung einer hohen Leistungsqualität verantwortlich. Sowohl die Krankenversicherungen als auch die Aufsichtsbehörde werfen einen prüfenden Blick auf die erbrachte Arbeit.

Dieses Geschäftsmodell wurde lange Zeit sehr kontrovers diskutiert. Dafür spricht, dass pflegende Angehörige so schnell und ohne grossen Aufwand aktiv werden können. In der Kritik steht das Modell allerdings, da die verrechenbaren Leistungen für die Grundpflege eine hohe Marge ermöglichen.

Der Grund dafür ist, dass pflegende Angehörige in der Regel einen Bruttolohn von CHF 33.50 erhalten. Das entspricht dem Stundenlohn für den Assistenzbeitrag laut Invalidenversicherung. Gemessen an den Normkosten für Leistungen, die die Grundpflege betreffen, verbleiben etwa CHF 55 pro Leistungsstunde im Betrieb.

Können pflegende Angehörige die Spitex auch intensiver unterstützen?

Pflegende Angehörige sind nicht nur an die Unterstützung der eigenen Familienmitglieder gebunden. Verfügen Sie über die notwendigen Qualifikationen und die zeitlichen Kapazitäten, dann können sie auch weitere Personen betreuen. Ihre Arbeit geht dann über die eigene Familie hinaus und entlastet die Spitex in besonderem Masse.

Von welchen Vorteilen profitieren pflegende Angehörige?

Sind pflegende Angehörige in einer Spitex-Organisation angestellt, dann haben sie die Möglichkeit eines intensiven Austauschs mit anderen. Sie stehen in engem Kontakt mit weiteren pflegenden Familienmitgliedern. Gleichzeitig können sie sich jederzeit bei Fachkräften wertvollen Rat holen. Sind sie bei gewissen Themen unsicher, dann stehen ihnen die Pflegerinnen und Pfleger mit Rat und Tat zur Seite.

Zudem erhalten pflegende Angehörige Zugang zu Fachliteratur, mit deren Hilfe sie sich selbst weiterbilden können.

Nicht zu vergessen ist die soziale Absicherung. Beiträge für die Sozialversicherungen und die Pensionskasse werden für sie eingezahlt. Arbeiten pflegende Angehörige mindestens acht Stunden pro Woche, dann sind sie zudem Unfall- und Berufskrankheitsversichert.

Ausserdem bietet die Anstellung von pflegenden Angehörigen in der Spitex eine wertvolle Chance auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann ein erster Schritt in den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt sein, wenn die Erwerbsarbeit aufgrund der Pflege aufgegeben wurde. Pflegende Angehörige erhalten unter anderem Arbeitszeugnisse, die bei Stellenbewerbungen sehr nützlich sein können.

Zudem lassen sich auf diese Weise Lücken im Lebenslauf vermeiden oder zumindest vermindern. Wer die eigene Erwerbstätigkeit aufgrund der Pflege eines Angehörigen aufgeben musste, kann so unter Umständen eine ununterbrochene Tätigkeitskette aufrechterhalten.

Die passende Spitex finden mit OPAN®

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Wir von OPAN® sind uns des Mangels an Fachkräften in der Spitex durchaus bewusst. Deshalb liegt es uns am Herzen, Sie dabei zu unterstützen, die beste Einrichtung für Ihren Angehörigen zu finden. Zu diesem Zweck haben wir unsere Plattform für die Online-Patientenanmeldung entwickelt. Dank ihr trennen Sie nur wenige Schritte von der passenden Spitex.

Zunächst geben Sie die Postleitzahl Ihres Angehörigen ein, der Unterstützung benötigt. Schon werden Ihnen allfällige Spitex-Organisationen in der Nähe angezeigt. Gemeinsam können Sie nun wählen, welche Einrichtung Ihrem Angehörigen und Ihnen am ehesten zusagt. Haben Sie eine Entscheidung getroffen, dann geben Sie die persönlichen Daten Ihres Angehörigen ein.

Nun wird sich ein Mitarbeiter der gewählten Spitex bei Ihnen melden. Es folgen erste persönliche Gespräche, in denen Sie erläutern, welche Art der Unterstützung Ihr Angehöriger benötigt. Im Gegenzug klären Sie die Mitarbeiter der Spitex auf, welche Leistungen sie bieten. Sie haben jetzt die freie Wahl, ob es zu einer Vertragsunterzeichnung kommt oder nicht.

Wir von OPAN® unterstützen Sie bei der Suche nach der passenden Spitex und stehen Ihnen beratend zur Seite. Gern beantworten wir auch Ihre Fragen zu pflegenden Angehörigen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.

by Karin Zehnder Veröffentlicht: Aktualisiert: Mittwoch, 31. Mai 2023

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